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AGB's (allgemeine Geschäftsbedingungen

MR²Consulting Ruediger & Rheinlaender Ltd.
Evagora Pallikaridi 38, 8010 Paphos, Zypern
Handelsregister: HE449045, Registergericht: Nicosia
Vertreten durch: Markus Th. Ruediger, Mark Rheinlaender

 


 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Beratungen und Dienstleistungen zwischen MR²Consulting Ruediger & Rheinlaender Ltd. (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden.
1.2. Die Angebote und Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute im Sinne des HGB.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 


 

2. Leistungsumfang

2.1. Die Agentur bietet Fördermittelberatung, Antragstellung, Nachweisführung und Projektbegleitung an.
2.2. Gegenstand des Auftrags ist die im Angebot konkret bezeichnete Beratungs- und Betreuungstätigkeit, insbesondere die Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln, da die abschließende Entscheidung durch die zuständige Leitstelle erfolgt.
2.3. Die Agentur gibt eine Erfolgsgarantie ausschließlich auf die Akkreditierung des Beraters beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
2.4. Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung sachverständige Dritte oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen oder dessen Zustimmung eingeholt wird.

 


 

3. Vertragsschluss und Ablauf

3.1. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, Adobe Sign oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.


3.2. Der Ablauf der Zusammenarbeit umfasst in der Regel: Erstgespräch, Angebot, Vertragsabschluss, Beratungsphase und Antragstellung.

 


 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur bestehen.
4.3. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Fristen und die Richtigkeit seiner Angaben gegenüber Förderstellen verantwortlich.

 


 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung erfolgt als Pauschalbetrag für die Abwicklung des Fördervorgangs und wird ab Erhalt der Förderfähigkeitsbescheinigung fällig.
5.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Agentur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 


 

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
6.2. Eine Haftung für den Erfolg der Fördermittelbewilligung wird ausdrücklich ausgeschlossen, da die Entscheidung bei der zuständigen Leitstelle liegt.
6.3. Die Haftung für die Akkreditierung des Beraters beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bleibt hiervon unberührt.

 


 

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt das Recht der Republik Zypern.
7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nikosia, Zypern.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.